SEO-Agentur Vertrag: Laufzeit, Kündigung, Rechte
Ein guter SEO-Agenturvertrag nennt Leistungen, Laufzeit, Kündigungsfristen, Nachweise und die Rechte an Texten und Zugängen schriftlich und prüfbar. Er verspricht keine Platzierungen, denn die kann niemand zusagen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung; lassen Sie den konkreten Vertrag juristisch prüfen.
SEO ist ein Prozess ohne festes Enddatum. Google schreibt im eigenen Einsteigerleitfaden, manche Änderungen wirkten nach wenigen Stunden, andere könnten mehrere Monate brauchen, und man solle einige Wochen warten, bevor man die Wirkung beurteilt (Google SEO-Starter-Guide). Für den Vertrag heißt das: Sie bezahlen für Arbeit und Sorgfalt, nicht für ein Ergebnis, das allein in der Hand von Google liegt. Umso wichtiger ist, dass die Arbeit klar beschrieben und nachweisbar ist.
Viele Streitigkeiten entstehen nicht, weil eine Agentur schlecht arbeitet, sondern weil beide Seiten Unterschiedliches erwartet haben. Der Vertrag ist die Stelle, an der Sie diese Erwartungen festhalten. Er schützt außerdem die Agentur, wenn Sie Zugänge verspätet liefern oder Freigaben ausbleiben.
Leistungsbeschreibung: Was genau wird geliefert?
Formulierungen wie „laufende Optimierung“ oder „SEO-Betreuung“ sind für sich genommen wertlos. Verlangen Sie eine Beschreibung, die Sie nach drei Monaten abhaken können. Typische Bausteine sind:
- Einmalige Startleistungen, etwa ein technisches Audit, eine Keyword-Recherche und ein Maßnahmenplan mit Priorisierung.
- Laufende technische Arbeit: Behebung von Indexierungs- und Ladezeitproblemen, Pflege von Weiterleitungen und strukturierten Daten.
- Content: Anzahl, Umfang und Thema der Texte pro Monat, wer recherchiert, wer schreibt, wer gibt frei.
- Linkaufbau: Welche Methoden sind erlaubt, welche ausgeschlossen, und wie wird jeder Link dokumentiert?
- Reporting: Rhythmus, Kennzahlen, Datenquelle und ein Gespräch zur Einordnung.
Prüfen Sie auch, was nicht enthalten ist. Häufig fehlen Programmierarbeiten am Shop oder CMS, Übersetzungen, Bildproduktion oder die Umsetzung von Maßnahmen auf Ihrer Seite. Dann sollte klar stehen, wer sie übernimmt und was sie kosten.
Laufzeit und Kündigung
Gerade bei SEO ist die Versuchung groß, nach zwei Monaten ohne sichtbaren Effekt zu kündigen. Das wäre oft voreilig, denn Wirkung braucht Zeit. Umgekehrt sollten Sie nicht ein Jahr zahlen müssen, wenn nach einem Quartal keine der vereinbarten Aufgaben erledigt ist. Eine faire Regelung verbindet beides.
Bei Laufzeiten gibt es kein „richtig“, aber ein Muster, das sich bewährt: eine kurze Anfangsphase, in der beide Seiten die Zusammenarbeit testen, danach eine Verlängerung mit moderater Kündigungsfrist. Sehr lange Bindungen ohne Ausstiegsmöglichkeit sind riskant, weil Sie sie auch dann bezahlen, wenn die Arbeit nicht trägt. Ebenso kritisch sind stillschweigende Verlängerungen um ein ganzes Jahr, wenn Sie die Frist um einen Tag verpassen.
| Vertragspunkt | Worauf Sie achten sollten | Warnsignal |
|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | Kurze Startphase, danach monatlich oder quartalsweise kündbar | Lange Erstlaufzeit ohne Sonderkündigung |
| Kündigungsfrist | Kalendarisch klar, schriftlich oder per E-Mail möglich | Versteckte Fristen in separaten Dokumenten |
| Verlängerung | Verlängerung nur um kurze Zeiträume | Automatische Verlängerung um ein Jahr |
| Sonderkündigung | Bei nachweislich nicht erbrachten Leistungen oder Verstoß gegen Richtlinien | Kein Ausstieg bei Pflichtverletzung |
| Übergabe | Pflicht zur Herausgabe aller Dokumente und Zugänge bei Vertragsende | Keine Regelung zum Ende |
Ob einzelne Klauseln wirksam sind, hängt von Vertragsart und Einzelfall ab. Das klärt eine Juristin oder ein Jurist, nicht dieser Ratgeber.
Leistungsnachweis und Reporting
Ein Nachweis ist mehr als ein PDF am Monatsende. Er besteht aus drei Teilen: dem Stand der Kennzahlen, der Liste der erledigten Aufgaben und einer Einschätzung, warum sich etwas verändert hat oder nicht. Gerade der dritte Teil trennt Berichte, die Ihnen helfen, von Berichten, die nur beruhigen sollen.
Vereinbaren Sie vor dem Start, woran Sie Fortschritt messen. Gute Kennzahlen stammen aus Quellen, auf die Sie selbst Zugriff haben, vor allem aus der Google Search Console. Dort zeigt die Leistungsübersicht Klicks, Impressionen, Klickrate und durchschnittliche Position für Ihre Seite (Search-Console-Hilfe zum Leistungsbericht). Legen Sie im Vertrag fest, dass die Agentur Berichte auf diesen Daten aufbaut und Ihnen Lesezugriff gibt.
Vorsicht bei Berichten, die nur aus Tool-Kennzahlen bestehen, die niemand außer der Agentur nachvollziehen kann. Eine Sichtbarkeitsskala oder ein Domain-Wert sagt wenig darüber, ob mehr Anfragen eintreffen. Wie Sie Ergebnisse sauber prüfen, beschreibt unser Ratgeber SEO-Erfolg messen.
Wichtig ist ebenfalls eine Aufgabenliste mit Datum: Was wurde im Monat umgesetzt, was ist offen, was wartet auf Ihre Freigabe? So lässt sich später belegen, ob die vereinbarte Arbeit stattfand.
Rechte an Inhalten, Zugängen und Daten
Wer bei Vertragsende feststellt, dass Texte, Konten oder Berichte der Agentur gehören, steht schnell vor der Wahl, zu zahlen oder neu anzufangen. Das lässt sich mit zwei Sätzen im Vertrag verhindern.
Diese Klausel wird am häufigsten vergessen und führt bei Vertragsende zu den größten Konflikten. Klären Sie drei Dinge.
- Nutzungsrechte an Texten und Grafiken. Das Urheberrecht liegt zunächst bei der Person, die den Text schreibt. Sie erhalten ein Nutzungsrecht. Nach § 31 Abs. 5 UrhG bestimmt der Vertragszweck den Umfang, wenn die Nutzungsarten nicht einzeln benannt sind (§ 31 UrhG). Schreiben Sie deshalb ausdrücklich hinein, dass Sie die Inhalte zeitlich unbefristet, räumlich unbeschränkt und für alle Ihre Kanäle nutzen dürfen, auch nach Vertragsende.
- Eigentum an Konten. Search Console, Analytics, Tag Manager, Google Unternehmensprofil und die Domain gehören auf Ihren Namen. Die Agentur erhält Zugriff, nicht Eigentum. Wer Konten im eigenen Namen anlegt, hält Sie im Zweifel fest.
- Daten und Dokumente. Audit, Keyword-Listen, Redirect-Tabellen und Berichte sollten Ihnen im bearbeitbaren Format übergeben werden.
Fragen Sie auch nach der Rolle von KI bei der Texterstellung. Wenn Texte maschinell entstehen, sollten Quellenprüfung und redaktionelle Freigabe vertraglich beschrieben sein. Google geht gegen massenhaft erzeugte Seiten ohne Mehrwert vor (Spam-Richtlinien), das Risiko trägt am Ende Ihre Domain.
Linkaufbau und Richtlinien im Vertrag
Hier trennt sich Sorgfalt von Risiko. Google nennt den Kauf oder Verkauf von Links zur Beeinflussung des Rankings, automatisierte Linkerstellung und Gastbeiträge mit Ranking-Links ausdrücklich als Linkspam. Bezahlte Links sind nicht verboten, wenn sie mit rel="nofollow" oder rel="sponsored" gekennzeichnet sind (Spam-Richtlinien, Links kennzeichnen).
Verlangen Sie im Vertrag daher drei Zusagen: Die Agentur hält die Google-Richtlinien ein, sie legt jeden gesetzten Link mit Quelle und Zielseite offen, und sie benennt, ob ein Link bezahlt wurde. Klären Sie zusätzlich, wer haftet, wenn eine Maßnahme zu einer manuellen Maßnahme von Google führt, und ob die Agentur dann auf eigene Kosten bei der Bereinigung hilft. Mehr zu Warnsignalen finden Sie im Ratgeber unseriöse SEO-Angebote erkennen.
Mitwirkung, Datenschutz und Vertraulichkeit
SEO funktioniert nur, wenn beide Seiten liefern. Halten Sie deshalb fest, was Sie beitragen müssen: Zugänge innerhalb weniger Werktage, Freigaben von Texten in einer vereinbarten Frist, Ansprechpersonen für Technik und Fachinhalte. Ohne diese Regel kann eine Agentur Verzögerungen nicht belegen, und Sie können nicht erkennen, wann der Stillstand bei Ihnen liegt.
Sobald die Agentur Zugriff auf Systeme mit personenbezogenen Daten erhält, etwa auf Analytics, ein CRM oder Formularauswertungen, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nötig sein. Fragen Sie dazu Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten, das ist keine Rechtsberatung. Ergänzend lohnt eine Vertraulichkeitsklausel für Umsätze, Kundenlisten und Strategiepapiere, besonders wenn die Agentur auch Wettbewerber betreut. Fragen Sie offen nach, ob es Interessenkonflikte gibt.
Preis, Zahlung und Zusatzkosten
Ein Festpreis pro Monat ist üblich, ebenso ein Stundenkontingent. Wichtig ist, was bei Mehraufwand passiert. Vereinbaren Sie, dass Zusatzarbeiten nur nach Ihrer schriftlichen Freigabe berechnet werden. Fremdkosten wie Tools, Linkplatzierungen oder Übersetzungen sollten getrennt und mit Beleg ausgewiesen werden. Was eine Betreuung grundsätzlich kosten kann, steht im Ratgeber SEO-Agentur Kosten.
Wenn ein Teil der Vergütung an Ergebnisse gekoppelt ist, definieren Sie die Messgröße, den Zeitraum und die Datenquelle genau. Ungenau formulierte Erfolgsklauseln sind eine häufige Quelle von Streit.
Wie der GEOAGENTUR-Index Vertragstransparenz einordnet
Der Index prüft keine Verträge, aber er misst, ob eine Agentur ihre Konditionen öffentlich macht. Preisangaben fließen mit 5 % in den Fakten-Index ein, Firmendaten wie Anschrift und Ansprechpartner ebenfalls mit 5 %. Wer Preise und Rahmen offenlegt, erspart Ihnen Rückfragen vor dem Vertrag. Wie die Gewichte entstehen, steht in der Methodik.
Checkliste vor der Unterschrift
- Leistungen sind einzeln beschrieben und mit Terminen oder Mengen hinterlegt.
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung sind verständlich und angemessen.
- Berichte basieren auf Daten, auf die Sie Zugriff haben.
- Alle Konten laufen auf Ihren Namen.
- Nutzungsrechte an Inhalten sind umfassend und dauerhaft geregelt.
- Linkaufbau ist dokumentiert und richtlinienkonform.
- Es gibt keine Rankinggarantie, sondern nachvollziehbare Arbeitspakete.
Lassen Sie den Vertrag zum Schluss rechtlich prüfen. Das kostet einmalig etwas und verhindert Probleme, die später ein Vielfaches kosten. Wer Agenturen erst vergleichen will, findet eine Übersicht unter beste SEO-Agenturen in Deutschland.
Häufige Fragen
Wie lang sollte die Laufzeit eines SEO-Vertrags sein?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Sinnvoll ist eine kurze Startphase, in der Sie die Zusammenarbeit prüfen, und danach eine Verlängerung mit überschaubarer Kündigungsfrist. Google weist darauf hin, dass manche Änderungen Monate brauchen, daher sollte die Anfangsphase nicht zu knapp bemessen sein.
Wem gehören die Texte, die eine SEO-Agentur schreibt?
Urheberrechtlich zunächst der Autorin oder dem Autor. Sie erhalten ein Nutzungsrecht, dessen Umfang sich bei unklaren Formulierungen nach dem Vertragszweck richtet. Lassen Sie deshalb schriftlich festhalten, dass Sie die Inhalte unbefristet und auf allen Kanälen nutzen dürfen. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich verlangen, dass alle Konten auf meinen Namen laufen?
Ja, und das sollten Sie. Search Console, Analytics, Tag Manager und Domain gehören zu Ihrem Unternehmen. Die Agentur bekommt Zugriffsrechte, die Sie jederzeit entziehen können. So bleiben Ihre Daten auch nach einem Wechsel erhalten.
Was tun, wenn die Agentur Ergebnisse nicht belegen kann?
Verlangen Sie die Aufgabenliste und den Zugriff auf die Rohdaten in der Search Console. Weist der Vertrag bestimmte Leistungen aus, die nicht erbracht wurden, können Sie diese schriftlich anmahnen. Für Kündigung oder Minderung holen Sie juristischen Rat ein.
Quellen
Begriffe aus diesem Text
- Google Search ConsoleDie Google Search Console ist Googles kostenloses Werkzeug, das zeigt, wie Ihre Website in der Suche abschneidet, was indexiert ist und welche Fehler auftreten.
- Link-SpamLink-Spam sind Links, die vor allem gesetzt werden, um Suchrankings zu manipulieren, etwa gekaufte, getauschte oder massenhaft erzeugte Verweise.
- BacklinkEin Backlink ist ein Verweis von einer fremden Webseite auf Ihre Seite und gilt als wichtiges Signal für Vertrauen und Themenrelevanz in der Suche.
- LinkbuildingLinkbuilding ist der gezielte Aufbau von Links anderer Websites auf die eigene Seite, etwa durch Inhalte, Öffentlichkeitsarbeit oder Partnerschaften.